Erklärung zu den internationalen Katalogisierungsprinzipien (ICP)

Die deutschsprachige Ausgabe des Statement of International Cataloguing Principles (ICP)  ist nun veröffentlicht. Sie wurde von der IF
LA Cataloguing Section und dem IFLA Meetings of Experts on an International Cataloguing Code herausgegeben.
Erstmals 1961 als ‚Paris Principles‘ entwickelt, verfolgte die Erklärung das Ziel, eine Grundlage für die internationale Katalogisierung zu liefern. Dies ist sicherlich erreicht worden, denn die meisten der seit dieser Zeit weltweit entwickelten Katalogisierungsregeln sind den Principles genau oder zumindest in hohem Maße gefolgt. Nun ist die aktualisierte Ausgabe von 2016 auch in deutscher Übersetzung online verfügbar.

 

Umfrage zu Bibliotheksangeboten für Gehörlose und Taubblinde

Die IFLA-Sektion für Bibliotheksangebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (LSN) erstellt derzeit Richtlinien zu Bibliotheksangeboten für Gehörlose und taubblinde Menschen. Sie sucht Beispiele von erfolgreichen Bibliotheksangeboten und bittet um Rückmeldung zu einer Umfrage bis zum 31.März 2018.

Neues aus der Sektion Bibliothekstheorie und Forschung

Die IFLA-Sektion Bibliothekstheorie und Forschung gibt in der Januar-Ausgabe ihres Newsletters Neues aus ihrem Arbeitsumfeld und ihren Aktivitäten bekannt. Eine Vertretung aus Deutschland gibt es in dieser Sektion in der laufenden Amtszeit nicht. Auch über den Blog der Sektion können die Aktivitäten mit verfolgt werden.

Interview über die Mitarbeit in der IFLA-Sektion ‚Bibliotheksangebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen‘

Bereits seit 2013 ist Anne Sieberns, Leiterin der Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin in der IFLA-Sektion ‚Bibliotheksangebote für Menschen mit besonderen Bedürfnissen‘  als gewähltes Mitglied im Ständigen Ausschuss aktiv. Im Jahresbericht 2016 ihres Instituts gibt sie über ihre internationale Mitarbeit und ihre Erfahrungen bei der IFLA Auskunft. „Menschenrechte spielen in der internationalen Bibliotheksarbeit eine wichtige Rolle„, lautet der Titel des Interviews auf den Seiten 52f des Jahresberichts.  Und sie stellt dar, was das internationale Engagement auch für die eigene Arbeit und Institution bringt.

IFLA veröffentlicht Richtlinien zu Bibliotheksangeboten für Obdachlose

DiIFLA Guidelines for Library Services to People Experiencing Homelessnesse Sektion ‚Library Services to People with Special needs‘ hat Richtlinien erarbeitet, die Bibliotheksangebote für Menschen ohne festen Wohnsitz erörtern. Die mehr als 120 Seiten starke Publikation steht zum Download bereit. Bisher liegt nur eine englisch sprachige Version vor; eine Übersetzung ins Deutsche ist in der Vorbereitung.

Bericht über IFLA-Seminar ‚Bibliotheksbau und -einrichtung‘ in München

‚Lager, Lernumgebung, Logistikzentrum‘:  so lautet der Titel des Berichts von Dr. Martin Hermann zu dem IFLA-Seminar ‚Storage: The final frontier‘, das am 23.02.2017 in der Bayerischen Staatsbibliothek in München mit internationaler Besetzung stattfand. In acht Vorträgen wurden Aspekte wie u.a. Speicherkapazität, Umwidmung von Flächen in den Bibliotheken und bestmögliche Aufbewahrungsarten von Bibliotheksbeständen diskutiert. Der Bericht ist in Bibliotheksmagazin 03/17, S. 33ff online nachzulesen.

Implementierung des Marrakesch Vertrags – IFLA und EBLIDA veröffentlichen Leitfaden für Bibliotheken

285 Mio. Menschen weltweit, davon 17 Mio. in Europa, sind sehbehindert. Der Vertrag von Marrakesch verlangt Ausnahmen oder Beschränkungen im Urheberrecht und verwandter Schutzrechte zugunsten blinder, sehbehinderter und anderweitig behinderter Menschen wie Legastheniker. Der Vertrag ermöglicht auch den grenzüberschreitenden Austausch von Sonderformaten von Büchern, einschließlich Hörbüchern und digitaler Dateien, sowie von anderem Druckmaterial zwischen den Ländern, die Vertragsparteien sind. Der Vertrag wurde am 20. September 2017 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten müssen bis zum 10. Oktober 2018 die Umsetzung der EU-Rechtsvorschrift in ihre nationalen Gesetze vornehmen, wobei sie die Details bestimmen können, wie die festgelegten Ziele erreicht werden. IFLA und EBLIDA haben einen Leitfaden entwickelt (mit freundlicher Genehmigung des EIFL-Leitfadens zum Vertrag von Marrakesch), mit dem die Richtlinie und die Verordnung den Bibliotheken und Bibliotheksverbänden erläutert und Empfehlungen für die Umsetzung in nationales Recht ausgesprochen werden. Er soll bei der Lobbyarbeit unterstützen und sicherstellen, dass die Interessen blinder und sehbehinderter Menschen vorrangig sind und Bibliotheken sie im Rahmen des Vertrags bestmöglichst bedienen können. Der Leitfaden ist als Word oder pdf auch in Großschrift im Download erhältlich.

Aufbau einer stärkeren Informationsgesellschaft: IFLA-Erklärung zu digitaler Kompetenz

Bibliotheken waren Pioniere darin, den Menschen digitale Kompetenz zu vermitteln sowie das Bewusstsein, dass Zugang zum Internet in Verbindung mit digitaler Kompetenz der einzig nachhaltige Weg ist. Die IFLA-Erklärung zu digitaler Kompetenz stellt die digitale Kompetenz als etwas dar, das Entwicklung voranbringt und eine Alternative zur Zensur ist und betont die Rolle von Bibliotheken dabei. Die Erklärung unterstreicht, dass Partnerschaften mit Schulen, Wirtschaftsakteuren und der Zivilgesellschaft dazu beitragen werden, eine erfolgreiche und nachhaltige Informationsgesellschaft zu schaffen.
 

 

Erhalt des kulturellen Erbes: ein IFLA-Führer

Bibliotheken bewahren das kulturelle Erbe in allen Formaten, einschließlich digitaler Werke. Mit diesen zu arbeiten, sie zu bewahren und zu schützen, um zukünftigen Generationen Zugang dazu zu ermöglichen, steht im Mittelpunkt ihrer Arbeit. Zur Unterstützung hat die IFLA eine politische Erklärung veröffentlicht. Sie unterstützt das Ziel 11.4 der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und stellt dar, warum die Aufgabe für Bibliotheken und Gesellschaft von grundlegendem Interesse ist. Die IFLA verfügt über ein Netzwerk für den Erhalt und die Konservierung (Preservation and Conservation – PAC) weltweit, das von derzeit 16 IFLA-Zentren für Erhalt und Konservierung (PAC-Zentren) vertreten wird. Sie reichen von Australien über Japan, Kasachstan und Kamerun bis nach Chile.
Broschüre (in deutscher Sprache)