IFLA-Generalversammlung: Stimmrechtsvollmachten bis 3. November einreichen

Anfang September haben die Mitglieder aus der Zentrale des IFLA-Weltverbandes eine Information erhalten über die anstehende Generalversammlung am 05.November 2020 in Den Hague und eine mögliche Stimmrechtsvertretung mit Hilfe des sogenannten Proxy-Formulars, wenn sie selbst nicht an der Versammlung teilnehmen können. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rückmeldung unbedingt bis zum 3. November 2020, 12:00 Uhr in der IFLA-Zentrale eintreffen muss, um gültig zu sein. Weitere Informationen darüber, wie Sie die IFLA-Generalversammlung verfolgen können, werden im Oktober versendet.

Da die Vertretung des Stimmrechts sehr wichtig ist, möchten wir mit diesem Beitrag noch einmal auf die Bedeutung und die Möglichkeiten dazu hinweisen:

Die Ankündigung der Generalversammlung in Den Hague ist auf der IFLA Website zu finden unter: https://www.ifla.org/node/93227

Ein entscheidender Antrag steht zur Abstimmung: Die IFLA-Statuten sollen insofern geändert werden, als zukünftig alle Mitglieder über wichtige Angelegenheiten abstimmen können und nicht nur diejenigen, die bei der Generalversammlung persönlich anwesend sind.

Die Vertretung Ihres Stimmrechts ist in diesem besonderen Jahr in verschiedener Weise möglich und kann jeweils über das  sog. Proxyformular unter Angabe der Mitgliedsnummer direkt an die IFLA-Zentrale versendet werden: ifla@ifla.org. Das Formular gibt es auch in deutscher Fassung und es ist einfach auszufüllen: https://www.ifla.org/node/93227

Als Mitglied kreuzen Sie selbst an, wie Ihre Entscheidung zu den entsprechenden Abstimmungen ausfällt.
Für die Bevollmächtigung Ihrer Stimme gibt es vier Möglichkeiten:

  1. Sie kreuzen den Vorsitzenden der IFLA-Hauptversammlung als Ihren Bevollmächtigten auf dem Formblatt an
  2. Sie kreuzen den Stimmrechtsvertreter, Nationalbibliothek der Niederlande, IFLA-Mitgliedsnummer: NL-1022 auf dem Formblatt an
  3. Sie benennen eine /n eigene/n Bevollmächtigte/n:

Barbara Schleihagen, die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Bibliotheksverbandes und langjährige IFLA-Aktive, wird an der Sitzung am 05.11. in Den Hague persönlich teilnehmen und ist gern bereit, die Stimmen der IFLA-Mitglieder hier zu vertreten. Wenn Sie also Frau Schleihagen als die Bevollmächtigte Ihrer Stimme bevorzugen, füllen Sie das Formblatt unten auf der 1. Seite entsprechend aus:

Barbara Schleihagen

Deutscher Bibliotheksverband

IFLA Mitgliedsnummer: DE-…..

 4. Sie benennen eine /n eigene/n Bevollmächtigte/n:

Falls Ihnen ein anderes IFLA-Mitglied bekannt ist, das an der Vollversammlung persönlich teilnehmen wird, können Sie dies benennen, indem Sie ebenfalls Name, Einrichtung und IFLA Mitgliedsnummer einfügen.

Auf der 2. Seite kreuzen Sie dann Ihre Entscheidungen zu den Abstimmungspunkten an und bitte vergessen Sie unten auf S. 2 nicht Ihre Unterschrift.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Rückmeldung unbedingt bis zum 3. November 2020, 12:00 Uhr in der IFLA-Zentrale eintreffen muss, um gültig zu sein. Weitere Informationen darüber, wie Sie die IFLA-Generalversammlung verfolgen können, werden im Oktober versendet.

Wir bitten alle IFLA-Mitglieder in Deutschland durch die Einreichung dieses Formulars oder des persönlichen Ernscheinens an der Generalversammlung am Entscheidungsfindungsprozess der IFLA aktiv teilzunehmen.