Leihverkehrsgutscheine

Das IFLA-Voucher-Verfahren vereinfacht die Zahlung für den internationalen Leihverkehr, indem anstelle herkömmlicher Zahlungsmethoden Gutscheine (Voucher) verwendet werden. Diese Voucher können von der IFLA-Hauptgeschäftsstelle bezogen werden. Da jedes Land die Verfahren für die Fernleihe und Dokumentenlieferung selbst festlegen muss, haben die IFLA Grundsätze und Richtlinien nur Empfehlungscharakter, aber keine bindende Wirkung.

Wie funktioniert es?

Ein Voucher ist eine wiederverwendbare Plastikkarte, die als einheitliches Zahlungsmittel im internationalen Leihverkehr eingesetzt wird. Vouchers haben eine unbegrenzte Gültigkeit und können beliebig oft wiederbenutzt werden

Bibliotheken beziehen bei der IFLA einen Vorrat an Vouchers, die in zwei Nennwerten erhältlich sind: Full Vouchers im Wert von € 8,00 und Half Vouchers im Wert von € 4,00 (Stand: Nov. 2019). Verleihenden Bibliotheken wird empfohlen, für eine Verleihung oder eine Fotokopie von bis zu 15 Seiten einen Voucher als Zahlungsmittel zu akzeptieren; jeder Bibliothek bleibt es jedoch überlassen, eigene Preise festzulegen. Bibliotheken, die mehr Werke verleihen als sie bestellen, können ihre unbenutzten Vouchers an die IFLA-Zentrale schicken und sich die Kosten rückerstatten lassen.

Wo liegen die Vorteile?

  • Abgesehen vom Erstkauf und der Kostenrückerstattung verzichtet das Voucher-System auf herkömmliche Zahlungsmethoden im internationalen Leihverkehr.
  • Weder für die verleihende noch für die bestellende Bibliothek fallen Bankgebühren an.
  • Verluste durch internationale Umrechnungskurse entfallen.
  • Verwaltungskosten werden gesenkt, da keine Rechnungen ausgestellt werden müssen.
  • Bibliotheken können Vouchers sammeln und bei Bedarf benutzen.
  • Es wird ein Anreiz für Bibliotheken geschaffen, ein leistungsfähiges Fernleihangebot zu entwickeln, um Vouchers zu „verdienen“.

Bestellung

Bitte füllen Sie das Voucher-Bestellformular aus und senden Sie es per E-Mail an voucher@ifla.org

Nach Absenden dieses Formulars, erhalten Sie eine (Pro-forma-)Rechnung per E-Mail mit Ihrem Kreditkartenzahlungslink, wenn Sie die Kreditkartenzahlung als bevorzugte Zahlungsmethode gewählt haben. Bitte prüfen Sie die Rechnung sorgfältig.

Nach Zahlungseingang und -abwicklung erhalten Sie Ihre Gutscheine per Luftpost an die auf dem Gutschein-Bestellformular angegebene Lieferadresse.

Bitte geben Sie bei Ihrer Bestellung an, wie viele Full und Half Vouchers Sie benötigen. Geben Sie bitte auch Ihre vollständige Rechungs- und Lieferadresse und ggf. auch Ihre IFLA-Mitgliedsnummer an. Es gibt keinen Mindestbestellwert, für jede Bestellung wird eine Bearbeitungsgebühr von € 18,00 plus 3% Wert der Voucher (Stand: Nov. 2019) erhoben. Für Nicht-IFLA-Mitglieder wird ein 10%iger Aufpreis berechnet. Pro-Forma-Rechnungen können unter folgender Adresse angefordert werden:

IFLA HQ
PO Box 95312
2509 CH Den Haag
Niederlande

Tel. +31 70 314 0884
Fax +31 70 383 4827

Email: voucher@ifla.org

Zahlungseinzelheiten

Die Zahlung erfolgt in EURO und eine Vorauszahlung ist notwendig. Die Bankverbindung hierfür wird Ihnen jeweils von der IFLA mitgeteilt.

Kostenrückerstattung

Wenn Sie mehr Vouchers erhalten als Sie wiederverwenden können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre überschüssigen Vouchers an die IFLA-Zentrale zu schicken und sich den Wert rückerstatten zu lassen. Bitte verwenden Sie hierzu das Formular IFLA Vouchers Rückgabe Formular:

IFLA HQ
PO Box 95312
2509 CH DEN HAAG
Niederlande

Tel. +31 70 314 0884
Fax +31 70 383 4827

Email: voucher@ifla.org

Für jede Rückerstattung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 18,00 + 3% Wert der Voucher (Stand: Nov. 2019) erhoben. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung. Für die Überweisung werden folgende Informationen benötigt:

  • Name und Anschrift der Bank
  • Kontoinhaber
  • Kontonummer
  • VAT-Nummer
  • Swift (BIC) Code
  • IBAN (nur Europa)

Weitere Informationen

Email: voucher@ifla.org
Web: http://www.ifla.org/voucher-scheme/general-info
pdf: Internationaler_Leihverkehr_und_internationale_Dokumentenlieferung: Grundsätze und Verfahrensrichtlinien