Stimmrechtsvollmachten für IFLA-Hauptversammlung bis 22. August erteilen

Aufgrund der sich weiter dynamisch entwickelnden Coronasituation in den Niederlanden, ist absehbar, dass die IFLA-Generalversammlung am 25. August wieder mit eingeschränkter Zahl an Teilnehmenden stattfinden wird. Vermutlich werden nur wenige Mitglieder in der Lage sein, am 25. August 2021 in Den Haag dabei zu sein, und daher ist eine Stimmrechtsvertretung äußerst wichtig.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Stellvertretende zu benennen, aus denen die Mitglieder wählen können, und dabei genau anzugeben, wie der oder die Stellvertretende über die in der Tagesordnung enthaltenen Anträge abstimmen soll. Die Mitglieder, die nicht erscheinen können, werden gebeten, Ihre Stimmrechtsvollmacht durch Ausfüllen des elektronischen Formulars abzugeben, das über diesen Link verfügbar ist.

Falls dies nicht möglich ist, können Sie bitte ein Vollmachtsformular downloaden, ausfüllen und per E-Mail an die IFLA-Zentrale senden: ifla@ifla.org. Die Formulare sind in allen IFLA-Sprachen, auch in Deutsch, verfügbar.

Um berücksichtigt zu werden, muss Ihre Stimmabgabe bis zum 22. August 2021 um 12:00 Uhr MESZ in der IFLA-Zentrale eingehen.

Weitere Informationen darüber, gibt es im August, wie Sie der IFLA-Generalversammlung beiwohnen können. Die IFLA-Präsidentin wird die Vorsitzende der Generalversammlung sein, Christine McKenzie aus Australien. Falls sie verhindert ist, wird die President-elect, also Barbara Lison, die Sitzung leiten.