IFLA-Generalversammlung: Vertretung (Proxy) bis 10. Februar einreichen

Am 12.Februar 2021 wird eine außerordentliche Generalversammlung der IFLA in Melbourne, Australien, und parallel online stattfinden. Durch die Zeitverschiebung wird diese Versammlung bereits am 11.Februar um 22 Uhr in unserer Zeitzone online übertragen und kann verfolgt werden.

Auf der Agenda steht eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der IFLA, nämlich der Vorschlag zur Verabschiedung der neuen Statuten. Sie sehen u.a. vor, dass Wahlen zukünftig auch online stattfinden können und bilden damit die Voraussetzung für die Umsetzung der Ergebnisse des intensiv diskutierten Umbaus der IFLA-Strukturen der letzten Jahre.

Danach wird unverzüglich mit Vorbereitungen für die anstehenden Wahlen (President-elect und Governing Board) begonnen, siehe Meldung hierzu vom 4. Februar mit einem Zeitplan für wichtige Entscheidungen 2021.

Da eine persönliche Teilnahme an der Generalversammlung unwahrscheinlich ist, sollten IFLA-Mitglieder unbedingt sicherstellen, dass sie eine*n Bevollmächtigte*n bis spätestens 10. Februar 2021 an die IFLA-Zentrale generalassembly@ifla.org. melden, die/der für einen abstimmen kann.

Die Bevollmächtigung eines Vertretenden kann jedes Mitglied mit dem sogenannten Proxy-Formular  beantragen. Auf diesem wird der Bevollmächtigte vermerkt sowie das eigene Stimmverhalten, und ob man für oder gegen die Statutenänderung stimmt (also dass zukünftig auch online gewählt werden kann).

Wir bitten herzlich darum, Ihr Wahlrecht zu nutzen!

HINWEIS: Wenn aufgrund von COVID-19-Beschränkungen das Treffen am 12. Februar in Melbourne nicht abgehalten werden kann, wird das Treffen auf den 19. Februar in Bremen, Deutschland, verlegt. Sollte dies dort auch nicht der Fall sein, wird es am 26. Februar in Athen, Griechenland, abgehalten.

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