IFLA nimmt Stellung zur geplanten Reform des EU-Gesetzes über Digitale Dienste

Nach ausführlichen Debatten über die neue Urheberrechts-Richtlinie im digitalen Binnenmarkt und die Umsetzung in den Mitgliedstaaten der EU, will die Europäische Union nun ein Gesetzes über digitale Dienste (Digital Service Act) reformieren. Als ersten Schritt hat die Europäische Kommission daher zwei Entwürfe herausgegeben, um mit Hilfe von Onlinebefragungen Bereiche zu identifizieren, die von der Reform des Gesetzes über digitale Dienste abgedeckt werden sollen.

Im Hinblick auf die Regulierung der großen digitalen Akteure könnten die Reformen bedeutende Veränderungen im digitalen Sektor mit sich bringen. Insbesondere die rechtlichen Regelungen in Bezug auf die Safe Harbor-Bestimmungen für Internetvermittler, die Fragen, wie auf „gefälschte Nachrichten“ zu reagieren ist, wie man die Macht, die große Internetunternehmen durch das Sammeln von Daten gewinnen können, umgehen muss, sowie die Rechte und den Schutz der Verbraucher bei der Arbeit mit digitalen Diensten im Allgemeinen sichern kann.

Daraus ergeben sich potenzielle Auswirkungen für Bibliotheken bei der Förderung der freien Meinungsäußerung und des Zugangs zu Informationen, der Medienkompetenz, der Ermutigung der Nutzer, ihre Kreativität online zu teilen, des Zugangs zu E-Books und möglicherweise der wachsenden Bedeutung von Daten in der wissenschaftlichen Kommunikation.

Die IFLA hat daher Antworten auf die beiden unten aufgeführten Entwürfe von Roadmaps vorgelegt, die von der Europäischen Kommission am 2. Juni 2020 auf den Weg gebracht wurden, und betont, dass sichergestellt werden muss, dass alle unternommenen Schritte die  Bibliotheken bei ihre Arbeit eher unterstützen als beeinträchtigen.

Stellungnahmen des IFLA Commitee on Copyright and other Legal Matters vom 1. Juli 2020

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.